Die Beratungsleistung von GoFuture kann durch die BAFA gefördert werden
"BAFA Berater" oder "BAFA zertifizierte Berater" nennt man umgangssprachlich Beratungsunternehmen, die für die BAFA Förderprogramme zugelassen sind. Die GoFuture XP GmbH ist BAFA zertifizert und unter Nr.177164 gelistet. Als gelistetes Unternehmen wird unsere Beratung unter bestimmten Voraussetzungen von dem "Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle" - kurz BAFA - gefördert.
Sprechen Sie uns an und wir überprüfen in einem ersten unverbindlichen Schritt Ihre Förderungsfähigkeit!
Wer kann durch die BAFA gefördert werden:
KMU (kleine oder mittelständische Unternehmen mit Sitz in Deutschland. Die Definition eines KMU ist hierbei: Ihre Belegschaft besteht aus 1 bis 249 Vollzeitbeschäftigten und der Jahresumsatz beträgt höchstens 50 Mio. Euro oder Ihre Jahresbilanzsumme höchstens 43 Mio. Euro.
Dabei erfolgt eine Unterteilung der KMUs in:
• Junge Unternehmen, die nicht länger als zwei Jahre am Markt sind (Jungunternehmen)
• Unternehmen ab dem dritten Jahr nach der Gründung (Bestandsunternehmern)
• Unternehmen, die sich in wirtschaftlichen Schwierigkeiten befinden – unabhängig vom Unternehmensalter (Unternehmen in Schwierigkeiten)
Was wird durch die BAFA gefördert?
Die Beratung für Jungunternehmen und Bestandsunternehmen kann im Rahmen der folgenden Beratungsschwerpunkte gefördert werden:
Allgemeine Beratungen
Allgemeine Beratungen zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung.
Spezielle Beratungen
Spezielle Beratungen, um strukturellen Ungleichheiten zu begegnen. Welche Beratungsleistungen dazugehören, lesen Sie hier
Wie hoch ist die BAFA Fördersumme?
Die Höhe des Zuschusses orientiert sich an den maximal förderfähigen Beratungskosten (Bemessungsgrundlage) sowie dem Standort des Unternehmens.
Unternehmensart | Bemessungsgrundlage | Fördersatz | maximaler Zuschuss* |
Junge Unternehmen (nicht länger als 2 Jahre am Markt) |
4.000 EUR | 80% 60% 50% |
3.200 EUR 2.400 EUR 2.000 EUR |
Bestandsunternehmen (ab dem 3. Jahr nach Gründung) |
3.000 EUR | 80% 60% 50% |
2.400 EUR 1.800 EUR 1.500 EUR |
Unternehmen in wirtschaftlichen Schwierigkeiten |
3.000 EUR | 90% | 2.700 EUR |
* 80 % neue Bundesländer (ohne Berlin und ohne Region Leipzig), 60 % Region Lüneburg, alle anderen Regionen 50 %
* 90 % Unternehmen in Schwierigkeiten – unabhängig von Alter und Standort
Wer fördert die Beratung?
Der Europäische Sozial Fond (ESF) der Europäischen Union.
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) als Bundesoberbehörde ist für die Umsetzung innerhalb Deutschlands verantwortlich.
Rufen Sie uns an und wir klären in einem ersten kostenlosen Schritt, ob Sie förderungsfähig sind!
Auch danach – bei der Antragsstellung – lassen wir Sie nicht allein und unterstützen Sie dabei!